Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen (LPA) ist bemüht, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.pruefungsamt.nrw.de und wurde am 28. Oktober 2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Wir haben den Webauftritt noch nicht im Detail auf seine Barrierefreiheit getestet.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind eventuell nicht barrierefrei:

  1. Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte, nicht erfüllt.
    Die Redaktion hat die Texte auf den geprüften Seiten bereits angepasst. Die Adaption sämtlicher Alternativtexte für Grafiken und Objekte wird angestrebt, sie wird jedoch aufgrund des großen Umfangs einige Zeit in Anspruch nehmen.
  2. Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich, nicht erfüllt.
    Grund: Sobald ein Element im unteren Bereich der Seite angesteuert wird, ist der Fokus außerhalb des sichtbaren Bereichs im Browserfenster.
  3. Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 4.1.1a Korrekte Syntax, nicht erfüllt.
    Grund: Auf den angegebenen Seiten sind Probleme in der HTML Struktur vorhanden, die zu Fehlern in verschiedenen Programmen führen können.

Der nachstehend aufgeführte Inhalt ist teilweise barrierefrei:

  1. Auf der Seite Suche [https://www.pruefungsamt.nrw.de/suche]  ist der Prüfschritt 1.4.11a Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend, teilweise erfüllt.
    Grund: Die Schaltflächen Suchen und Filter haben keinen ausreichenden Kontrast.

Zu den Punkten 2 bis 4: Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da für diese Optimierungen im Rahmen des CMS Drupal teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. Oktober 2022 zu Dortmund erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.land.nrw/de/servicecenter/kontakt

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Landesprüfungsamt
für Lehrämter an Schulen

Otto-Hahn-Str. 37
D-44227 Dortmund

Tel    +49 231 936977 0
Fax   +49 231 936977 79

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de) senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik