Lehramt an Berufskollegs

Fachpraktische Tätigkeit

Sie studieren für das Lehramt an Berufskollegs und benötigen eine Bescheinigung (Teil- oder Abschlussbescheinigung) als Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit?

Allgemeine Information:

Der Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit ist neben den erforderlichen Hochschulabschlüssen Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst.

Die fachpraktische Tätigkeit dient dem Ziel, die künftigen Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit den Lernorten und der Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll. 

Nachzuweisen ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. 
Nähere Bestimmungen dazu finden Sie hier.

Hochschulen können in Bezug auf ihre Studiengänge besondere Anforderungen an die fachpraktische Tätigkeit definieren und Vorprüfungen durchführen. 

Hochschulen in NRW
Name UniversitätZuständigkeit für Anträge fachpraktische Tätigkeit
RWTH AachenFür alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: Laquila 
Ausnahme: Maschinentechnik
Universität BonnFür alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: 
Vorprüfung durch die Universität Bonn
TU DortmundFür alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: 
Vorprüfung durch die TU Dortmund
Universiät Duisburg/EssenFür alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: Laquila
Universität zu KölnFür alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: Laquila
FH MünsterFür alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: 
Vorprüfung durch die FH Münster
Universität PaderbornFür alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: Laquila 
Ausnahme: Sozialpädagogik
Universität SiegenFür alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: Laquila 
Ausnahme: gewerblich-technische Fächer
Bergische Universität 
Wuppertal
Für alle Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen: Laquila

 

Antragstellung:

Wichtiger Hinweis! 

Ab sofort sind alle Anträge und Anfragen an eine zentrale Stelle zu richten.

Nutzen Sie bitte für die Antragstellung ausschließlich das zentrale Funktionspostfach bk-fachpraxis [at] laquila.nrw.de (bk-fachpraxis[at]laquila[dot]nrw[dot]de)

 Zur Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Antragsformular
  2. Formular Nachweis über berufliche Tätigkeiten/Praktika
  3. Studienbescheinigung (aktuell) 

Sind Ihre eingereichten Unterlagen vollständig und entsprechen diese den gesetzlichen Vorgaben, wird die beantragte Bescheinigung erstellt und Ihnen per Post zugeschickt. Diese Bescheinigung ist im Rahmen der Lehrkräfteausbildung als abschließender Nachweis für die einschlägige fachpraktische Tätigkeit an anderer Stelle vorzulegen. 

Im Falle fehlender Unterlagen oder bei Fragen dazu werden Sie von uns benachrichtigt. Fragen Ihrerseits richten Sie bitte telefonisch (s. Kontakte) oder per Mail an bk-fachpraxis [at] laquila.nrw.de (bk-fachpraxis[at]laquila[dot]nrw[dot]de)

Bitte denken Sie daran, Ihre Unterlagen rechtzeitig einzureichen und planen Sie bitte eine ca. vierwöchige Bearbeitungszeit mit ein.